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  • 01.02.1998 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuerabzug bei Pkw-Überlassung durch Gesellschafter

    | Erwirbt ein Gesellschafter ein Fahrzeug und überläßt er dieses der Personengesellschaft zur Nutzung, so kann er die ihm beim Erwerb in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn er das Fahrzeug im Rahmen seines Unternehmens erworben und der Gesellschaft gegen Entgelt überlassen hat. Überläßt der Gesellschafter das Fahrzeug unentgeltlich zur Nutzung, so handelt er insoweit nicht als Unternehmer. Folge: Der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten entfällt. Daher empfiehlt es sich für die Praxis, eine entgeltliche Überlassung der Fahrzeuge zu vereinbaren. Einige Urteile des BFH zeigen auf, welche Voraussetzungen für eine entgeltliche Überlassung gegeben sein müssen. |