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  • 06.04.2010 | Unternehmenskauf

    Ergebnisabhängige Kaufpreisanpassung beim Unternehmenskauf durch „earn-out“-Klauseln

    von RA und StB Dr. Dennis Klein, Hamburg

    Die variable Kaufpreisanpassung durch „earn-out“-Klauseln ist ein probates Gestaltungsinstrument bei Unternehmenskaufverträgen. Die Vertragsparteien wollen damit den der Kaufpreisfindung naturgemäß innewohnenden Unsicherheiten begegnen, um die Chancen und Risiken hinsichtlich der zukünftigen Ertragsentwicklung des verkauften Unternehmens zwischen Käufer und Verkäufer möglichst gerecht zu verteilen. Dieser Bereich birgt jedoch großes Konfliktpotenzial, so dass die Anwendung solcher Klauseln genau überlegt und deren Ausgestaltung präzise formuliert sein will.  

    1. Gründe für Kaufpreisanpassungen

    Bei einem Unternehmenskauf verkauft der Verkäufer die zukünftigen Ertragschancen und Risiken an den Erwerber. Die Unternehmensbewertung ist konfliktbeladen und mit großer Unsicherheit verbunden (vgl. z.B. die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zur Unternehmensbewertung, FN-IDW 7/2008, 271). Dementsprechend haben die Parteien des Unternehmenskaufvertrages häufig sehr unterschiedliche Vorstellungen vom Kaufpreis und vereinbaren zu deren Überwindung Kaufpreisanpassungen. Hierbei gibt es zwei Varianten:  

     

    • Bei Variante 1 kann der vereinbarte Kaufpreis an geänderte Verhältnisse zwischen dem Kaufvertragsschluss („signing“) und dem Übergabestichtag („closing“) angepasst werden. Die endgültige Kaufpreisbestimmung erfolgt dann erst durch eine auf den Übergabestichtag aufgestellte Bilanz. Verbreitet sind in diesem Bereich auch Garantien oder Versicherungen des Verkäufers für das Vorliegen bestimmter Eigenschaften bzw. Umstände sowie Freistellungsansprüche des Käufers hinsichtlich bestimmter Risiken aus der Verkäufersphäre, z.B. durch Steuerklauseln. Die Kaufpreisanpassung erfolgt hier bezogen auf Verhältnisse bis zum Übergabestichtag.

     

    • Eine andere Gestaltungsvariante bieten „earn-out“-Klauseln (vgl. von Braunschweig DB 02, 1815; Bruski, BB-Spezial 05, Heft 7, 19): Hier ist die Kaufpreisanpassung von Entwicklungen nach dem Übergabestichtag abhängig. Der Verkäufer bleibt gewissermaßen noch eine bestimmte Zeit nach dem Übergabestichtag am Unternehmenserfolg beteiligt und erhält eine Kaufpreisnachzahlung - wenn denn zuvor definierte Ertragsziele erreicht werden. Denkbar ist auch der umgekehrte Fall, dass eine negative Unternehmensentwicklung nach dem Übergabestichtag zu einer Herabsetzung des Kaufpreises und somit zu einer Teilrückzahlung führt. Die Unternehmerchancen wie auch -risiken bleiben also über den Übergabestichtag hinaus noch für einen gewissen Zeitraum zwischen Verkäufer und Käufer geteilt.

    2. Vor- und Nachteile von „earn-out“-Klauseln

    Diese Form der Kaufpreisanpassung bietet eine Reihe von Vorteilen:  

     

    • Von höheren Unternehmenserträgen während dieser „earn-out“-Phase profitieren beide Vertragsparteien. Auch für den Käufer bleibt der Anreiz für Ertragssteigerungen bestehen, da er selbst ebenfalls angemessen von den Mehrerträgen profitiert, solange der vereinbarte „earn-out“ nicht erdrosselnd wirkt. Die nachträgliche Kaufpreiserhöhung kann er dann verschmerzen.