01.07.2007 | Unternehmensteuerreform 2008
Chancen und Risiken einer Betriebsaufspaltung im Lichte der Unternehmensteuerreform
Die Betriebsaufspaltung wird oft als Gestaltungsmittel genutzt, um die wichtigen Aspekte der Haftungsbeschränkung, der Steuerminderung und der Nachfolgeplanung in idealer Weise miteinander zu verbinden. Dabei werden allerdings die Risiken dieser Rechtsform, die sich beispielsweise bei hohen Pachtzinsen oder bei der unfreiwilligen Beendigung einer Betriebsaufspaltung ergeben können, häufig unterschätzt. Oft wird übersehen, dass sich durch die Aufteilung eines Unternehmens in einen aktiven und einen passiven Teil der Beratungsbedarf und der Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen. Die anstehende Unternehmensteuerreform 2008 ist ein willkommener Anlass, diese Rechtsform im Rahmen eines Musterfalls nochmals auf den Prüfstand zu stellen.
1. Sachverhalt
Der typische Fall einer Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn der Einzelunternehmer A eine Einmann-GmbH gründet bzw. die Gesellschafter einer Personengesellschaft eine personenidentische Betriebs-GmbH gründen und dieser zumindest eine wesentliche Betriebsgrundlage verpachten. Im Musterfall stellt sich das Betriebsvermögen des Einzelunternehmers /der Personengesellschaft wie folgt dar:
Aktiva |
| Buchwerte | Passiva |
Grundstücke | 500.000 EUR | Eigenkapital | 1.810.000 EUR |
Fabrikgebäude | 1.500.000 EUR | Fremdkapital | 500.000 EUR |
Rechte | 300.000 EUR |
|
|
bewegliches AV | 10.000 EUR |
|
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Firmenwert | – |
|
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| 2.310.000 EUR |
| 2.310.000 EUR |
Aktiva | Teilwerte |
| Passiva |
Grundstücke | 1.000.000 EUR | Eigenkapital | 2.900.000 EUR |
Fabrikgebäude | 2.000.000 EUR | Fremdkapital | 500.000 EUR |
Rechte | 300.000 EUR |
|
|
bewegliches AV | 50.000 EUR |
|
|
Firmenwert | 50.000 EUR |
|
|
| 3.400.000 EUR |
| 3.400.000 EUR |
Der Einzelunternehmer A bzw. die Gesellschafter der Personengesellschaft verpachten den gesamten Geschäftsbetrieb an die Betriebs-GmbH, d.h. Immobilien, Rechte (z.B. Konzessionen, Lizenzen) sowie Firmenwert werden der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlassen.
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