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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Veräußerungsgewinne

    Die Einbringung von Grundstücken und wesentlichen Beteiligungen

    | Die Einbringung von Grundstücken in ein Betriebsvermögen kann nach der Änderung des § 23 EStG durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 zu einem steuerpflichtigen Vorgang führen. Zudem muss beachtet werden, dass der BFH zur Einbringung einer wesentlichen Beteiligung in ein Betriebsvermögen mit Urteil vom 19.10.98 (BStBl II 2000, 230) Stellung genommen hat. Die nunmehr geltenden steuerlichen Auswirkungen dieser beiden Einbringungsvorgänge werden daher in dem nachfolgenden Beitrag dargestellt. |