31.07.2009 | Verlustabzug
Möglichkeiten und Grenzen des Verlustabzugs: BFH sorgt für mehr Rechtssicherheit
von RiFG Dr. Alois Th. Nacke, Hannover
Der Verlustabzug ist in der BFH-Rechtsprechung schon immer ein Thema von besonderer Bedeutung gewesen. Allein die Entscheidung des Großen Senats zur Abschaffung der Vererblichkeit des Verlustabzugs zeigt, wie weitreichend die Konsequenzen sein können (vgl. GStB 08, 262). Daneben sind allein seit 2008 ca. 60 Entscheidungen des BFH zum Verlustabzug ergangen, bei denen immer wieder verfahrensrechtliche Streitpunkte zur Verlustfeststellung zu klären waren. Auf die wichtigsten Entscheidungen aus jüngster Zeit wird nachfolgend detailliert eingegangen.
1. Verfassungsrechtliche Problematik
Verfassungsrechtlich darf der Gesetzgeber den Grundsatz des objektiven Nettoprinzips nicht außer Acht lassen. Will er davon abweichen und den Verlustabzug einschränken, so muss die Durchbrechung sachlich gerechtfertigt sein (vgl. Lang in Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Aufl. 2008, § 9 Tz. 65ff). Für Diskussionsstoff hat auch immer wieder folgender Punkt gesorgt:
Da ein Verlustvor- oder rücktrag unmittelbar vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen ist, bleiben Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge in diesen VZ ggf. unberücksichtigt. Darin könnte eine Beeinträchtigung des subjektiven Nettoprinzips zu sehen sein, was verfassungsrechtlich zumindest bedenklich ist. Der BFH hat dies jedoch mehrfach zurückgewiesen, weil nach dem Jahressteuerprinzip eine Steuerbelastung in dem betreffenden Jahr - und nur darauf soll es ankommen - nicht erfolgt und auch der Verlustabzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vor Sonderausgaben und sonstigen dem subjektiven Leistungsfähigkeitsprinzip Rechnung tragenden Beträgen dem geltenden Einkommensteuerrecht entspricht (BFH 14.3.08, BFH/NV 08, 1147; BFH 11.2.09, IX B 207/08). In der Literatur wird diese Rechtsprechung allerdings zum Teil heftig kritisiert (vgl. Oberloskamp, EStB 09, 109; zum subjektiven Nettoprinzip auch Tipke/Lang, Steuerrecht, § 9 Tz. 68 ff.).
2. Verfahrensrechtliche Fragen zur Verlustfeststellung
Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Erwägungen sind im vergangenen Jahr vor allem einige wichtige Entscheidungen des BFH zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Verlusten ergangen:
2.1 Verlustfeststellung bei bestandskräftigen ESt-Bescheiden
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