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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Vermietete und selbst genutzte Grundstücke

    Welche Gestaltungsspielräume lässt die Neuregelung des anschaffungsnahen Aufwands?

    | Im Jahre 2001 hat der BFH neue Grundsätze zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand aufgestellt. Insbesondere hat er die jahrelang gültige 15 v.H.-Regelung gekippt, die die Finanzverwaltung in R 157 Abs. 4 EStR festgeschrieben hatte. Wegen der daraufhin drohenden Abgrenzungsschwierigkeiten und wohl auch wegen der erwarteten Steuerausfälle hat der Gesetzgeber Ende letzten Jahres reagiert und den "alten" Zustand per Gesetz wieder hergestellt. Das heißt, bei der Prüfung des anschaffungsnahen Aufwands gilt wieder die 15 v.H.-Grenze. Nachfolgend wird untersucht, welche Gestaltungsspielräume diese Neuregelung noch lässt. |

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