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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Vermietung, Eigenheimzulage

    Wohnungsüberlassung an studierende Kinder

    | Auswärts studierende Kinder verursachen erfahrungsgemäß Kosten, die durch das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag und den Ausbildungsfreibetrag nur unzureichend abgedeckt sind. Als mögliche, zu weiteren Vorteilen führende Gestaltung bietet sich daher der Erwerb einer Eigentumswohnung am Studienort des Kindes an. Die Wohnung wird dem Kind entgeltlich oder unentgeltlich überlassen, sodass entweder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Steuerlast der Eltern mindern oder aber die Eigenheimzulage beansprucht werden kann. Die nachfolgenden Gestaltungsalternativen zeigen, dass der Eigentumserwerb durchaus vorteilhaft sein kann. |