01.08.1999 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
Besteht Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung?
| Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören wohl zu den Prüfungsschwerpunkten der meisten Finanzämter. Offenbar hat man es nun speziell auf befristete Mietverträge und hiermit verbunden die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht abgesehen. Dies zeigen die zahlreichen FG-Urteile zu der Problematik. Für den steuerlichen Berater ist kaum noch durchschaubar, wann befristete Mietverträge die Einkunftserzielungsabsicht gefährden und wann nicht. Zu dieser Problematik nachfolgend einige Hinweise. |
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