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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Grundstücksübertragung unter Nießbrauchvorbehalt und Rückvermietung

    | Grundstücksübertragungen unter nahen Angehörigen sind für den neuen Eigentümer steuerlich nachteilig, wenn sich der Vermögensübergeber ein Nießbrauch- oder Wohnrecht vorbehält. Da dem Vermögensübernehmer insoweit keine Erträge zustehen, ist er mangels Einkunftserzielung auch nicht zum Kostenabzug berechtigt. Der BFH hat mit Urteil vom 3.2.98 (IX R 38/96) jedoch eine Gestaltungsmöglichkeit eröffnet. Danach kann selbst dann ein Werbungskostenabzug erreicht werden, wenn ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung übertragen wird und der Übertragende das Objekt weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Erreicht wird dieses Ergebnis durch den Abschluß eines Mietvertrages mit gleichzeitiger Vereinbarung eines sogenannten Sicherungsnießbrauchs bzw. dinglichen (Sicherungs-)Wohnrechts. |