01.07.1998 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung
Verbilligte Vermietung an Angehörige
| Die verbilligte Vermietung an nahe Angehörige, insbesondere an Kinder, Enkelkinder oder Eltern, kann vor dem Hintergrund der Regelung in § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG zu erheblichen Steuervorteilen führen. Denn wer zu mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete vermietet, darf die Werbungskosten ungekürzt abziehen. Um dies problemlos zu erreichen, bedarf es jedoch einiger Vorüberlegungen. Der nachfolgende Beitrag zeigt aktuelle Tendenzen und Besonderheiten auf. |
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