01.05.1999 · Fachbeitrag · Werbungskosten, Betriebsausgaben
Gestaltungsvorschläge zum häuslichem Arbeitszimmer
| Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind ab 1996 im Regelfall nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Lediglich in Ausnahmefällen kommt ein auf 2.400 DM pro Jahr beschränkter Abzug bzw. ein weiterhin unbeschränkter Abzug in Betracht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und § 9 Abs. 5 EStG). In der Literatur wurden daraufhin zahlreiche Gestaltungsmodelle vorgestellt, mit deren Hilfe dennoch der volle Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug erreicht werden sollte. Auf drei dieser Modelle gehen wir nachfolgend ein. |
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