01.02.2000 · Fachbeitrag · Wesentliche Beteiligungen
Auswirkungen von Darlehensverlusten und Bürgschafts-Inanspruchnahmen
| Der BFH hat in mehreren Urteilen zu der Frage Stellung genommen, in welchem Umfang sich die Anschaffungskosten eines wesentlich Beteiligten i.S.d § 17 EStG erhöhen, wenn dieser ein Darlehen verliert oder aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen wird (insbesondere BFH 24.4.97, BStBl II 99, 339 u. 342, BFH 4.11.97, BStBl II 99, 344; BFH 10.11.98, BStBl II, 348). Mit BMF-Schreiben vom 8.6.99 (BStBl I, 545) hat die Finanzverwaltung zu erkennen gegeben, dass sie den BFH-Urteilen folgen wird. Die Auswirkungen der BFH-Rechtsprechung und des BMF-Schreibens werden in diesem Beitrag anhand zahlreicher Beispielsfälle dargestellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Ausführungen auch für die Fälle gelten, in denen die Bescheide zum Beispiel auf Grund eines Rechtsbehelfs noch nicht bestandskräftig sind. |
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