01.10.2001 · Fachbeitrag · Wesentliche Beteiligungen
Beispiele zur Frage der Rückwirkung der geminderten Wesentlichkeitsgrenze
| Nach § 17 EStG ist die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften steuerpflichtig, wenn der Steuerpflichtige in den letzten fünf Jahren an der Gesellschaft wesentlich beteiligt war. In Zeiten, in den die Beteiligungsgrenzen des § 17 EStG „regelmäßig“ gesenkt werden, stellt sich die Frage, ob das Merkmal der „wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre“ auch Rückwirkung entfalten darf. Während die Finanzverwaltung eine Rückwirkung befürwortet, hat das FG Baden-Württemberg in einem Aussetzungsverfahren die Rückwirkung abgelehnt. Nach diesem Beschluss ist das Merkmal der „wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre“ für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (VZ) und nach der in diesem VZ jeweils geltenden Beteiligungsgrenze zu bestimmen (Beschluss vom 8.12.00, GStB 01, 121). Die Problematik mit ihren möglichen steuerlichen Auswirkungen soll nachfolgend kurz in einigen Beispielen dargestellt werden. Dabei wird deutlich, dass die Rechtsprechung des FG Baden-Württemberg auch nachteilig sein kann. |
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