01.08.2001 · Fachbeitrag · Wesentliche Beteiligungen
Dritt- oder Eigenaufwand bei verdeckten Einlagen, Darlehen oder Bürgschaften
| Verliert ein Gesellschafter ein Darlehen, das er „seiner“ GmbH gewährt hat oder wird er aus einer Bürgschaft für Gesellschaftsschulden in Anspruch genommen, so führen beide Vorgänge nur insofern zu nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG, als diese Finanzierungshilfen Eigenkapitalersatzqualität i.S. des Zivilrechts besitzen. Dies ergibt sich aus zahlreichen BFH-Entscheidungen der Jahre 1997 bis 1999. Weitestgehend ungeklärt war bislang jedoch die steuerliche Beurteilung, wenn die vorgenannten Finanzierungsmaßnahmen zu Gunsten der GmbH nicht durch den Gesellschafter selbst, sondern durch eine ihm nahestehende Person erfolgten. Zu diesen Fragestellungen hat der VIII. Senat des BFH nun mit gleich fünf Entscheidungen vom 12.12.00 Stellung genommen. Der nachfolgende Beitrag gibt daher einen zusammenfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt Beratungs- bzw. Gestaltungsakzente auf (BFH 12.12.00, VIII R 52/93, VIII R 62/93, VIII R 22/92, VIII R 36/97, VIII R 34/94 - Abruf-Nr. 010295, 010296, 010391, 010702, 010703). |
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