· Fachbeitrag · Arbeitgeber
Steuerfreier Arbeitslohn durch Umwandlung von freiwilligen Sonderzahlungen
von RiFG Dipl.-Finw. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden ( § 3 Nr. 33 EStG ). Auch in anderen Fällen sind zusätzliche Lohnzahlungen steuerfrei - z.B. Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge oder können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Die Finanzverwaltung hat hierzu ihre Auffassung zum Vorteil der Arbeitnehmer geändert und Gestaltungsspielräume eröffnet. |
1. Hintergrund
Voraussetzung in den genannten Fällen ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vorgenommen wird. Diese „Zusätzlichkeitsvoraussetzung“ konnte nach bisheriger Verwaltungsauffassung (R 3.33 Abs. 5 LStR 2008) nicht durch Anrechnung auf freiwillige Sonderleistungen erfüllt werden - etwa durch Umwandlung einer freiwilligen Weihnachtsgeldzahlung, wenn der übrige Teil der Arbeitnehmer stattdessen eine zweckbindungsfreie Barleistung in Anspruch nehmen konnte (R 3.33 Abs. 5 LStR in der Fassung für 2009).
HINWEIS | Sogenannte Öffnungsklauseln führten daher bisher nicht dazu, dass derartige Zahlungen als steuerfrei behandelt werden konnten. So hieß es in R 3.33 Abs. 5 S. 6 LStR 2008: „Eine zusätzliche Leistung liegt auch dann nicht vor, wenn sie unter Anrechnung auf eine freiwillige Sonderzahlung, z.B. Weihnachtsgeld, erbracht wird.“
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