· Fachbeitrag · Arbeitgeber/Arbeitnehmer
Ist das Prepaidkartenmodell für leitende Angestellte noch möglich?
von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.
| Bald ist es wieder so weit: Arbeitgeber und leitende Angestellte verhandeln über ihren Bonus. Da die Vergütung bei Gutverdienern oftmals dem Spitzensteuersatz unterliegt, hatte in der Vergangenheit das sogenannte Prepaidkartenmodell, auch als Kreditkartenmodell oder Prepaid-Kreditkartenmodell, bezeichnet, an Bedeutung gewonnen. Doch ist dieses auch heute noch möglich, gegebenenfalls in einer etwas abgewandelten Form? |
1. Zur Funktionsweise des Modells in früheren Jahren
Angestellten ist anstelle eines Bonus in bar oftmals eine Prepaid- bzw. Kreditkarte hingegeben worden, auf dem sich bereits bis zu 10.000 EUR befanden. Der Arbeitgeber hatte die Möglichkeit, diesen Betrag gemäß § 37b EStG mit 30 % Einkommensteuer pauschal zu besteuern. Dadurch konnte sich „unterm Strich“ ein hoher Steuervorteil ergeben.
Das Modell wurde von der Finanzverwaltung bei richtiger Ausgestaltung akzeptiert. Zwei wichtige Voraussetzungen waren allerdings zu beachten:
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