· Fachbeitrag · Beratungsempfehlungen zum Jahresende
1. Gesetzesänderungen/-entwürfe/-vorhaben
GrößeneinteilungUmsatzerlöseImmaterielle VermögensgegenständeAnhangAuswirkungen für die SteuerzahlerEinführung eines Ausnahmetatbestands vom Verlustwegfall ( § 8d KStG -E)
1.1 Alterseinkünftegesetz 2004, Steueränderungsgesetz 2015
Jährliche Anpassung von Sätzen und Beträgen (§§ 10, 19, 22, 24a EStG)
Sonderausgabenabzug: Alle Beitragszahler können ihre Vorsorgebeiträge (Rentenversicherung, Rürup-Vertrag von maximal 22.767 EUR jährlich bei Ledigen bzw. 45.534 EUR jährlich bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften) ab 2017 mit 84 % (VZ 16: 82 %) absetzen. Das heißt für 2017 können maximal 19.124 EUR (38.248 EUR bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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