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  • · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Leitfaden für die steuerlich optimale Auslagerung von unmittelbaren Pensionszusagen

    von Sebastian Uckermann, gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, Köln

    | Steuerliche Berater werden häufig von Unternehmern mit Fragen zu Auslagerungsmöglichkeiten von betriebsintern gebildeten unmittelbaren Pensionsverpflichtungen konfrontiert. Dies gilt sowohl für Verpflichtungen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern als auch für solche gegenüber „klassischen“ Arbeitnehmern. Der Beitrag soll daher Handlungsalternativen zur internen Finanzierung bzw. Auslagerung von Pensionsverpflichtungen aufzeigen. |

    1. Interne Ausfinanzierung

    Die folgenden Lösungsansätze belassen die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen im Betriebsvermögen des zusagenden Arbeitgebers. Die Verpflichtung wird somit auch künftig durch Pensionsrückstellungen in der Unternehmensbilanz abgebildet. Im Fokus steht somit grundsätzlich die Optimierung der auf der Aktivseite zu erfassenden Vermögenswerte.

     

    1.1 Abschluss einer Rückdeckungsversicherung

    Der zusagende Arbeitgeber kann zur vollständigen oder teilweisen Abdeckung seiner Verpflichtung aus einer unmittelbaren Versorgungs- bzw. Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung mit einem Lebensversicherungsunternehmen oder einer Pensionskasse abschließen. Versicherter ist der Arbeitnehmer, da in seiner Person das Risiko des Arbeitgebers liegt (Todes-, Invaliditäts- und Erlebensfallrisiko). Es können auch die aus der Hinterbliebenenversorgung Begünstigten versichert werden. Der Arbeitgeber ist gleichzeitig - hinsichtlich des zugrunde liegenden Versicherungsvertrages -Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter. Die Rückdeckungsversicherung kann in Kapital- oder Rentenform erfolgen.