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  • Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Die Limousine des Bankvorstands als Steuersparmodell - ein Praxisfall

    von Dipl.-Finw. Ingrid Dittrich, Lohmar

    | Im Rahmen von Bankenprüfungen lässt sich häufig feststellen, dass Banken bei der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer ein „Steuersparmodell“ anwenden, das aus Sicht der Betriebsprüfung zu systemwidrigen Vorsteuerüberhängen führt. Anhand eines Praxisfalls wird nachfolgend untersucht, wie es steuerlich zu würdigen ist, wenn Kreditinstitute ihren Arbeitnehmern bankeigene Pkw nahezu ausschließlich für Privatfahrten - inklusive Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - zur Verfügung stellen. |

    1. Zum Hintergrund

    Im Bereich der Kreditinstitute ist es wie in vielen anderen Branchen üblich, zumindest den Vorstandsmitgliedern bankeigene Fahrzeuge auch zur privaten Nutzung zu überlassen. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung für geleistete Dienste, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig ist. Da die Fahrzeuge im Übrigen zur Ausführung steuerfreier Bankgeschäfte i. S. v. § 4 Nr. 8 UStG verwendet werden, sind die Vorsteuern aus der Anschaffung und dem laufenden Unterhalt der Fahrzeuge nach § 15 Abs. 4 UStG in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Anteil aufzuteilen.

     

    MERKE | Die dargestellte Problematik beschränkt sich nicht nur auf Kreditinstitute. Sie dürfte bei allen Unternehmen, die steuerfreie Umsätze i. S. d. § 4 Nr. 7 ff. UStG tätigen, gleichermaßen anzutreffen sein.