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  • · Fachbeitrag · Checkliste

    Das Unternehmertestament ‒ oder wie man als Berater Haftungsfallen vermeidet

    von RA Miles B. Bäßler, Fachanwalt für Erbrecht, Krefeld

    | Ein Erbfall löst neben Emotionen, Trauer und erheblichem organisatorischem Aufwand oft unerwartete rechtliche und steuerliche Folgen aus. Je werthaltiger und komplexer strukturiert ein Nachlass ist, umso mehr Themen sind zu bedenken. Es geht um Dinge wie Streitvermeidung innerhalb der Nachkommenschaft, eine möglichst schnelle Abwicklung des Erbfalls oder auch um Steueroptimierung. Gehört ein Unternehmen zum Nachlass, müssen das Tagesgeschäft aufrechterhalten und die Handlungsfähigkeit sichergestellt werden. Und bei all dem gilt es noch, gefährliche Haftungsfallen im Blick zu haben. |

    1. Die Ausgangslage ist oft kompliziert

    Nachlass ist all das, was der Verstorbene zum Todeszeitpunkt zivilrechtlich sein Eigentum bzw. Vermögen nannte. Neben Geld oder Aktien geht es regelmäßig um Immobilien, Gesellschaftsanteile, Betriebsausstattung oder Forderungen und Verbindlichkeiten jeglicher Art.

     

    MERKE | Es versteht sich von selbst, dass die Sache komplizierter ist, wenn im Nachlass auch Unternehmensvermögen vorhanden ist; beispielsweise eine vollständige Personen- oder Kapitalgesellschaft, oder Anteile hieran. Nachfolgend sollen im Sinne einer Checkliste mögliche Problemfelder angerissen werden, an die man bei solchen Konstellationen denken muss. Hier gilt es, den Erblasser schon zu Lebzeiten zu sensibilisieren. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Erstellung eines Unternehmertestaments liegen.