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  • · Fachbeitrag · Erstes Quartal 2019

    FG Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung

    von RiFG Prof. Dr. Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld

    | Auch für das erste Quartal 2019 haben wir für Sie wieder die veröffentlichten FG-Urteile gesichtet, die besonders praxisrelevanten Entscheidungen kurz aufbereitet und um Hinweise für die Gestaltungsberatung ergänzt. |

    1. Stipendium mindert abziehbare Studienkosten nur zum Teil

    Gelder aus einem Stipendium, die dazu bestimmt sind, den allgemeinen Lebensunterhalt des Stipendiaten zu bestreiten, mindern nicht die (vorweggenommenen) Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Nur soweit Bildungsaufwendungen ausgeglichen werden, liegen keine Werbungskosten vor. Das FG Köln (15.11.18, 1 K 1246/16, Abruf-Nr. 207510) hat im Streitfall daher nur 30 % des Stipendiums bei den Werbungskosten angerechnet.

     

    Der Kläger machte im Streitfall Studienkosten für seine Zweitausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend und beantragte die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Das FA rechnete das Stipendium in voller Höhe an und setzte die Einkommensteuer mit 0 EUR fest; die beantragte Verlustfeststellung unterblieb. Doch der Steuerpflichtige wehrte sich erfolgreich.