· Fachbeitrag · Immobilien
Grundstücksverkauf unter nahen Angehörigen als Gestaltungsmittel nutzen
von Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Bei Grundstücksverkäufen unter nahen Angehörigen schaut der Fiskus immer ganz genau hin. Denn bei solchen Geschäften stehen in der Regel steuerrechtliche Überlegungen im Vordergrund. Bei vermieteten Immobilien wird es in erster Linie um neues AfA-Volumen gehen sowie um als Werbungskosten abziehbare Schuldzinsen aufgrund der Kaufpreisfinanzierung. Damit das steuerlich funktioniert, müssen die vertraglichen Modalitäten allerdings einem Fremdvergleich standhalten und es darf kein Gestaltungsmissbrauch ( § 42 AO ) vorliegen. Hier gilt es, keine Angriffsflächen zu bieten. |
1. Wichtige Grundsätze bei Verträgen mit nahen Angehörigen
Ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkünfteerzielung oder vorrangig durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen i. S. v. § 12 Nr. 1 und 2 EStG veranlasst sind, ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten zu beurteilen. Hierbei ist nach wie vor unerlässlich, dass die vertraglichen Hauptpflichten klar und eindeutig vereinbart und auch entsprechend durchgeführt werden (BFH 10.10.18, X R 44-45/17, BStBl II 19, 203).
Allerdings schließt nicht mehr jede geringfügige Abweichung vom Üblichen die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus. Vielmehr ist in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen, ob Rückschlüsse auf eine privat veranlasste Vereinbarung gegeben sind.
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