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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Auslagerung des aktiven Geschäftsbetriebes einer GmbH unter Zurückbehaltung der Pensionszusage

    von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Oftmals besteht das Bedürfnis, vor der Übertragung eines Geschäftsbetriebes eine vorhandene Pension auszulagern. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Erwerber die Pension nicht als „Altlast“ übernehmen will. Ein solches Unterfangen ist risikoträchtig, da eine Aufdeckung der stillen Reserven droht. Nachfolgend werden verschiedene Lösungswege skizziert. |

    1. Ausgangsfall

    In einer GmbH existieren eine Pensionszusage und eine Immobilie, die von der GmbH für den laufenden Geschäftsbetrieb genutzt wird. Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ist über 65 Jahre alt. Die Pensionszusage wäre zuteilungsreif, wenn er als Geschäftsführer ausscheiden würde. Die GmbH soll in den nächsten Jahren schrittweise auf die beiden volljährigen Kinder des GGf übertragen werden (Schenkungen). Eines der beiden Kinder wurde bereits zum Geschäftsführer bestellt und arbeitet aktiv in der GmbH mit. In der GmbH sind Kapitalrücklagen von 1 Mio. EUR vorhanden. Folgendes wurde ins Auge gefasst:

     

    Die Pensionszusage und die Immobilie sollen in der „alten“ GmbH (im Folgenden: GmbH 1) verbleiben. Der aktive Geschäftsbetrieb soll auf eine neue GmbH (GmbH 2) abgespalten werden. Der GGf will von seinem Steuerberater wissen, welche Gestaltungsoptionen bestehen? Im Rahmen der Prüfung ist auf folgende Fragen einzugehen: