· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Entkoppelung steuerlicher Verlustvorträge zur Vorbereitung der optimalen Verlustnutzung
von StB Dipl.-Betriebsw. Dieter Stegemann, Osnabrück
| Auch für mittelständische GmbHs kann es in der Praxis sinnvoll sein, steuerliche Verlustvorträge vom operativen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu trennen. Zum einen kann man die isolierten Verlustvorträge durch Einbringung profitablen Geschäfts einfacher nutzbar machen. Zum anderen wird die operative Neuausrichtung des verlustbringenden Betriebs erleichtert. Von der Ausgliederung des Geschäftsbetriebs bis hin zum Verkauf an eine Schwester-GmbH sind mehrere Gestaltungen denkbar. Die steuerlichen und außersteuerlichen Folgen müssen aber genau abgewogen werden. |
1. Entkoppelung durch Übertragung des Betriebs auf eine GmbH
Die Übertragung des Geschäftsbetriebs kann auf eine neue GmbH (NewCo) erfolgen, sodass die steuerlichen Verlustvorträge in der „leeren“ Ursprungsgesellschaft (OldCo) zurückbleiben. Die Übertragung kann dabei im Wege des Verkaufs durch Einzelrechtsnachfolge oder durch Ausgliederung gemäß § 123 Abs. 3 UmwG mit partieller Gesamtrechtsnachfolge erfolgen.
PRAXISHINWEIS | Eine Abspaltung des Geschäftsbetriebs auf eine Schwestergesellschaft scheidet grundsätzlich aus, weil die für die steuerliche Buchwertfortführung erforderliche doppelte Teilbetriebsvoraussetzung (§ 15 Abs. 1 S. 2 UmwStG) regelmäßig nicht erfüllt ist. Unabhängig davon droht im Fall der Abspaltung ein zumindest partieller Untergang der steuerlichen Verlustvorträge bei der Ursprungsgesellschaft in dem Verhältnis, in dem bei Zugrundelegung des gemeinen Werts das Vermögen übergeht (§ 15 Abs. 3 und § 19 Abs. 1 UmwStG). Die steuerlichen Verlustvorträge gehen nach herrschender Auffassung auch dann partiell unter, wenn die Teilbetriebsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (vgl. Schießl in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 15 Rz. 516.1 m.w.N.). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig