· Fachbeitrag · Kapitalüberlassung
Verluste aus P&R-Container-Modellen:Zur internen Handhabung durch die Finanzämter
von StB Jan Böttcher, LL.M., Nürnberg
| Weiterhin ist unklar, wie die Finanzverwaltung mit Anlegerverlusten aus einem P&R-Container-Investment umgehen will. Für die Frage des steuerlichen Abzugs entsprechender Verluste ist die Zuordnung zu einer Einkunftsart essenziell. Doch das ist längst nicht alles, was man hier im Blick haben sollte. Die Finanzbehörden der Länder scheinen sich jetzt in einigen Punkten auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigt zu haben. |
1. Gewerbliche Einkünfte durch „Verklammerung“?
Intensiv wird aktuell diskutiert, ob unter Berufung auf die „Verklammerungsrechtsprechung“ des BFH (8.6.17, IV R 30/14, BStBl II 17, 1061) eine Zuordnung des Investments zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb eröffnet ist. Nach dieser Rechtsprechung kann eine gewerbliche Tätigkeit bei einer Vermietungsleistung in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbstständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben.
Solche Umstände können vorliegen, wenn die Vermietungstätigkeit mit dem An- und Verkauf der beweglichen Wirtschaftsgüter aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts zu einer einheitlichen Tätigkeit verklammert ist. Hierfür ist wiederum erforderlich, dass sich die (kurzfristige) Vermietung der beweglichen Wirtschaftsgüter und deren Veräußerung derart bedingen, dass die Veräußerung erforderlich ist, um überhaupt einen Gewinn zu erzielen.
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