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  • · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Aktuelle Entwicklungen bei der Abgeltungsteuer - Teil 2

    von Dipl.-Finw. Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf

    | Seit Einführung der Abgeltungsteuer treten immer wieder von der Rechtsprechung noch ungeklärte Rechtsfragen auf. Besonders die Vielzahl anhängiger Verfahren macht den Praktikern den Arbeitsalltag schwer. In der Oktoberausgabe haben wir zum Themenkomplex § 233a AO Stellung genommen und die äußerst praxisrelevanten Ausnahmetatbestände von der Abgeltungsteuer durchleuchtet sowie das Werbungkostenabzugsverbot nach § 20 Abs. 9 EStG ( GStB 13, 362 ff.). Nachfolgend geht es jetzt um Einzelfragen im Bereich der „Unternehmerischen Beteiligungen“. |

    1. Unternehmerische Beteiligungen und Werbungskostenabzug

    1.1 Grundsätzliches

    Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anschaffungskosten für eine Beteiligung i.S. des § 17 EStG an einer Kapitalgesellschaft stellen dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar. Gleiches gilt für Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung nachträglicher Anschaffungskosten (vgl. BMF 22.10.10, IV C 6 - S 2244/08/10001, BStBl I 10, 832).

     

    Der BFH hatte bereits in 2010 entschieden, dass Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i.S. von § 17 EStG, die auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen, ab dem VZ 1999 als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können (BFH 16.3.10, VIII R 20/08, BStBl II 10, 787).