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  • · Fachbeitrag · Mitarbeitermotivation

    Leitenden Mitarbeitern können 10.000 EURsteuerbegünstigt gewährt werden

    von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

    | Seit Längerem ist bekannt und bestätigt, dass Arbeitnehmer Warengutscheine im Wert von bis zu 44 EUR monatlich steuer- und abgabenfrei von ihrem Arbeitgeber erhalten können. Tankgutscheine waren dabei sehr häufig das „Objekt der Begierde“. Doch gerade bei jüngeren Arbeitnehmern kann man als kleine Motivationsspritze jetzt auch auf modernere Prämien setzen. Prepaidkarten sind hier „die neue Währung“. |

    1. Zum Hintergrund

    Seit Jüngstem hat sich eine Weiterentwicklung dieses Gestaltungsmodells ergeben: Danach können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Guthabenkarten gewähren, zum Beispiel Prepaidkarten für Mobiltelefone, und diese monatlich mit bis zu 44 EUR aufladen. Auch in diesem Fall bleibt der Betrag steuer- und abgabenfrei, da es sich um einen Sachbezug handelt. Voraussetzung ist natürlich, dass einerseits keine weiteren Sachleistungen hinzukommen und andererseits eine Barauszahlung ausgeschlossen ist.

     

    GESTALTUNGSHINWEIS | Für leitende Angestellte, die sich im Bereich des Spitzensteuersatzes bewegen, etabliert sich nun nach und nach folgende Variante: Der Arbeitgeber zahlt 10.000 EUR auf eine spezielle Kreditkarte ein und versteuert den Betrag nach § 37b EStG mit 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Dadurch können gut verdienende Angestellte immerhin jährliche Steuereinsparungen von mehr als 1.500 EUR generieren, nämlich die Differenz zwischen dem Höchststeuersatz (42 % bzw. 45 %, zzgl. Soli und Kirchensteuer) und 30 % „§ 37b-Steuer“. Die Voraussetzungen werden nachfolgend dargestellt.