· Fachbeitrag · PKW-Nutzung
Elektronisches Fahrtenbuch: Auf die richtige Software kommt es an!
von StB Dipl.-Finw. Christoph Lanz, Arnsberg
| Das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs erhöht die Chance auf dessen Anerkennung im Vergleich zu einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch deutlich. Allerdings setzt dies die Nutzung einer Software voraus, die insbesondere sicherstellt, dass alle aufgezeichneten und eingegebenen Daten nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Sonst hat man beim Finanzamt und vor Gericht schlechte Karten. |
1. Erste Entscheidung zu einem im Fahrzeug fest installierten elektronischen Fahrtenbuch
Das FG Münster (4.2.10, 5 K 5046/07 E, U, Abruf-Nr. 100926) hat sich jüngst mit der Frage beschäftigt, welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes elektronisch geführtes Fahrtenbuch zu stellen sind. Die Entscheidung ist deshalb so interessant, weil es sich ‒ soweit erkennbar ‒ um die erste Entscheidung eines FG zu einem im Fahrzeug fest installierten elektronischen Fahrtenbuch handelt. Bisher sind lediglich Entscheidungen ergangen, in denen Fahrtenbücher mittels eines Tabellenkalkulationsprogramms (z. B. MS-Excel) oder nicht im Fahrzeug integrierter Software geführt wurden (FG Münster 18.12.08, 12 K 1073/07, EFG 09, 1001; FG Nürnberg 25.7.07, III 108/2006).
1.1 Sachverhalt
Im Streitfall hatten die Kläger mit zwei im Betriebsvermögen gehaltenen Pkw sowohl betriebliche als auch private Fahrten durchgeführt. In beiden Fahrzeugen befand sich je ein „elektronisches Fahrtenbuch“. Ein Fahrdatenspeicher zeichnete für jede Fahrt automatisch Datum, Uhrzeit, Fahrdauer, Kilometerstand und gefahrene Kilometer auf. Für den Fahrer bestand zudem die Möglichkeit, Art, Ziel und Zweck der Fahrt sowie Bemerkungen einzugeben. Hinsichtlich der Art der Fahrt standen die drei Varianten dienstlich (D), privat (P) oder Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte (A) zur Verfügung. Wurde vom Fahrer insoweit keine Eingabe gemacht, übernahm das Programm Art, Ziel, Zweck und Bemerkungen von der vorhergehenden Fahrt.
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