· Fachbeitrag · Private Steuererklärungen
Einkommensteuererklärungen 2023: Zehn wichtige Neuerungen im privaten Bereich
von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Jedes Jahr gibt es Steueränderungen, die im Kerngeschäft bei der Erstellung der Steuererklärungen berücksichtigt werden müssen. Den Leitfaden für die Abschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen 2023 finden Sie in unserer Märzausgabe ( GStB 24, 102 ff.). Dieser Beitrag gibt Ihnen zehn äußerst praxisrelevante Neuerungen an die Hand, die Sie für die Einkommensteuererklärung 2023 im Blick haben sollten. |
1. Keine Besteuerung der Strom- und Gaspreisvergünstigungen
Im Dezember 2022 wurden die meisten Haushalte von der Voraus- bzw. Abschlagszahlung ihrer Gas- oder Fernwärmerechnung freigestellt. Eine weitere Entlastung gibt es durch günstigere Energiebezugskosten über die Strom- und Gaspreisbremse für den Zeitraum Januar 2023 bis voraussichtlich April 2024. Ursprünglich sollten Besserverdienende, die noch zur Zahlung des Solidaritätszuschlags verpflichtet sind, die Vergünstigungen in 2023 versteuern. Diese Besteuerung der Energiehilfen wurde aber glücklicherweise gestrichen ‒ nicht zuletzt wegen des hohen verwaltungstechnischen Aufwands.
PRAXISTIPP | Da die Streichung der Versteuerung durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.23 erst nach Druck der Formulare und Anleitungen für die ESt-Erklärung 2023 erfolgte, enthält die Anlage SO 2023 in der Zeile 17 eine überflüssige Abfrage zu den Entlastungsbeträgen. Diese Zeile muss nicht ausgefüllt werden. |
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