· Fachbeitrag · Rechtsformwahl
Die Bedeutung des Brexit für die Rechtsformwahl: Was das White Paper vermuten lässt
von Michael Schmolinske LL.M., Berlin
| Der Austritt Großbritanniens aus der EU wird nicht nur für den internationalen Handel von großer Bedeutung sein. Er wird auch direkte Auswirkungen auf die Rechtsformwahl betroffener Unternehmen haben. Nachfolgend haben wir für Sie analysiert, welche britischen Rechtsformen sich in Deutschland bisher großer Beliebtheit erfreuen, welche deutschen Alternativen infrage kommen und welche Handlungsoptionen sich insoweit aus dem Brexit ergeben. |
1. Der Status quo
Eine der Grundfreiheiten der EU, die auch Großbritannien (noch) genießt, ist die Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV). Diese ermöglicht es Unternehmen, Betriebsteile frei in andere Mitgliedstaaten zu verlagern, indem etwa Zweigniederlassungen gegründet werden. Danach spricht nichts gegen eine in England ansässige Briefkastenfirma, die ihre tatsächliche Geschäftstätigkeit in anderen Staaten der EU ausübt. Dieses Recht zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung wird in der EU ergänzt durch die sog. Gründungstheorie.
MERKE | Die Gründungstheorie schreibt vor, dass der Staat, in den der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit (auch „Verwaltungssitz“) verlegt wird, die ausländische Gesellschaft anerkennen - ihr Rechts- und Parteifähigkeit zugestehen - muss (EuGH 5.11.02, C-208/00, Rs. Überseering). Zusätzlich ist die ausländische Gesellschaft nach ihrem Gründungsrecht zu behandeln. Das heißt: Auf eine in Deutschland ansässige Limited nach britischem Recht darf gerade nicht das deutsche Recht angewendet werden, sondern das nach dem Companies Act 2006. |
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