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  • · Fachbeitrag · Steuererklärungen

    Abschlüsse und Steuererklärungen 2011: Aktuelle Brennpunkte bei der GmbH

    von StBin Dipl.-Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut

    | Einen so großen Wurf wie die Bilanzrechtsreform gab es für die Abschlüsse und Steuererklärungen 2011 zwar nicht. Jedoch sind alle Jahre wieder genug „Kleinigkeiten“ zu beachten, sodass eine echte Routine bei den Abschlussarbeiten nicht einkehrt. Welche Bilanzpositionen man genauer unter die Lupe nehmen sollte, wo noch Gestaltungspotenzial besteht und wie man sicherstellt, dass man kein Detail übersieht, erfahren Sie in diesem Beitrag. |

    1. Elektronische Steuererklärungen

    Für das Veranlagungsjahr 2011 müssen alle betrieblichen Steuererklärungen - also KSt-, GewSt- und USt-Erklärung - elektronisch eingereicht werden (§ 32 Abs. 1a KStG, § 14a GewStG, § 18 Abs. 3 UStG). Bei den üblichen Buchhaltungs- und Steuerprogrammen sind die entsprechenden Elster-Module spätestens seit Ende Februar eingerichtet, sodass die Automatik meist auf Knopfdruck funktioniert. Schwierigkeiten hat die Finanzverwaltung mit dem Modul für die KSt-Erklärung 2011. Diese kann bisher noch nicht elektronisch übermittelt werden; ein genaues Datum, wann die Probleme gelöst sein werden, steht noch nicht fest. Sanktionen gegen Erklärungen in Papierform soll es zwischenzeitlich nicht geben.

     

    Der Steuerberater kann elektronische Steuererklärungen grundsätzlich authentifiziert oder nicht authentifiziert mit Ausdruck und Unterschrift der komprimierten Erklärung übermitteln. Im ersten Fall sollte der Berater aus Haftungsgründen dem Mandanten die versendeten Daten vorlegen und sich genehmigen lassen (§§ 6 Abs. 2, 1 Abs. 1 S. 2 StDÜV). Gültig ist die Steuererklärung allerdings auch ohne diese Genehmigung (BMF 16.11.11, IV A 7 - O 2200/09/10009:001, Tz. 5 Nr. 2).