· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Betriebliche Steuererklärungen 2021: Highlights im Bereich Umsatz- und Gewerbesteuer
von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Welche wichtigen Punkte Sie bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2021 im Blick haben sollten, hatten wir bereits in der letzten Ausgabe der GStB ausführlich dargestellt ( GStB 22, 92 ff.). Lesen Sie nun, worauf es bei der Umsatz- und Gewerbesteuererklärung 2021 ankommt. |
1. Umsatzsteuer-Hotspots: die Top 10 alphabetisch sortiert
1.1 Brexit
Nach Ablauf der Übergangsregelung (BFM 10.12.20, III C 1 - S 7050/19/10001 :002) wird Großbritannien seit 1.1.21 als Drittland eingestuft. Spätestens bei Erstellung der Jahressteuererklärung 2021 ist zu prüfen, ob folgende umsatzsteuerliche Konsequenzen unterjährig beachtet wurden:
- Seit dem 1.1.21 beginnende Warenlieferungen von bzw. nach Großbritannien lösen eine Einfuhr bzw. Ausfuhr und Zollmeldungen aus. Ggf. kommt eine Steuerbefreiung nach § 6 UStG in Betracht. Maßgeblich ist die physische Warenbewegung, weshalb genau zu prüfen ist, von wo nach wo die Ware gelangt ist. Besondere Bedeutung kommen insofern Betriebsstätten, Warenlagern, Tochtergesellschaften und Reihengeschäften zu.
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