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  • · Fachbeitrag · Steuererklärungen

    Wichtige Neuerungen für die betrieblichen Steuererklärungen 2022

    von StBin Dipl.-Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut

    | Die Erstellung von Steuererklärungen ist Alltagsgeschäft, doch machen ständige Rechtsänderungen und nötige Reaktionen auf die übliche Rechtsprechungsflut eine Routine unmöglich. Mit einem kompakten Überblick zu äußerst praxisrelevanten Neuerungen hilft Ihnen dieser Beitrag, die betrieblichen Steuererklärungen 2022 sicher und effizient zu meistern (zur Erstellung von Jahresabschlüssen siehe GStB 23, 105 ff.). |

    1. Abgabefristen

    Noch bis 2025 bekommen Steuerberater für die Abgabe der für Mandanten erstellten Steuererklärungen mehr Zeit (BMF 23.6.22, IV A 3 - S 0261/20/10001 :018). Pro Jahr schmilzt die anfängliche Fristverlängerung von sechs Monaten um einen Monat ab (wobei in 2023 und 2025 ein Zweimonatssprung ist), sodass ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wieder die Regelfristen greifen.

     

    • Abgabefristen für Steuererklärungen
    VZ
    Ohne Verlängerung
    Verlängerung
    Fristende Regelfall
    Fristende LuF abweichendes WJ

    2021

    28.2.23

    6 Monate

    31.8.23

    31.1.24

    2022

    29.2.24

    5 Monate

    31.7.24

    31.12.24

    2023

    28.2.25

    3 Monate

    2.6.25

    31.10.25/3.11.25

    2024

    2.3.26

    2 Monate

    30.4.26

    30.9.26

    2025

    1.3.27

    keine

    1.3.27

    2.8.27