· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Wichtige Neuerungen für die betrieblichen Steuererklärungen 2022
von StBin Dipl.-Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Die Erstellung von Steuererklärungen ist Alltagsgeschäft, doch machen ständige Rechtsänderungen und nötige Reaktionen auf die übliche Rechtsprechungsflut eine Routine unmöglich. Mit einem kompakten Überblick zu äußerst praxisrelevanten Neuerungen hilft Ihnen dieser Beitrag, die betrieblichen Steuererklärungen 2022 sicher und effizient zu meistern (zur Erstellung von Jahresabschlüssen siehe GStB 23, 105 ff.). |
1. Abgabefristen
Noch bis 2025 bekommen Steuerberater für die Abgabe der für Mandanten erstellten Steuererklärungen mehr Zeit (BMF 23.6.22, IV A 3 - S 0261/20/10001 :018). Pro Jahr schmilzt die anfängliche Fristverlängerung von sechs Monaten um einen Monat ab (wobei in 2023 und 2025 ein Zweimonatssprung ist), sodass ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wieder die Regelfristen greifen.
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VZ | Ohne Verlängerung | Verlängerung | Fristende Regelfall | Fristende LuF abweichendes WJ |
2021 | 28.2.23 | 6 Monate | 31.8.23 | 31.1.24 |
2022 | 29.2.24 | 5 Monate | 31.7.24 | 31.12.24 |
2023 | 28.2.25 | 3 Monate | 2.6.25 | 31.10.25/3.11.25 |
2024 | 2.3.26 | 2 Monate | 30.4.26 | 30.9.26 |
2025 | 1.3.27 | keine | 1.3.27 | 2.8.27 |
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