· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Die 10 Top-Gestaltungsmodelle für Ihre Beratungspraxis - Teil 2
von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf
| In der letzten Ausgabe haben wir bereits sieben typische Gestaltungsmodelle vorgestellt, mit denen Sie bei Ihren Mandanten punkten können ( GStB 17, 185 ff.). Mit drei weiteren Steuersparmöglichkeiten zu Dauerbrennern wie der ersten Tätigkeitsstätte, bei Geschenken an Mitarbeiter und bei erhöhten betrieblichen Tagegeldpauschalen wird die Beitragsserie nun abgeschlossen. |
1. Die Gestaltung der „ersten Tätigkeitsstätte“
Das seit 2014 anwendbare steuerliche Reisekostenrecht lässt zumindest für die Arbeitnehmereinkünfte eine Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber zu. Erste Tätigkeitsstätte ist dabei die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.
PRAXISHINWEIS | Die Zuordnung wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt (§ 9 Abs. 4 S. 2 EStG). D. h., der Arbeitgeber kann den Ort der ersten Tätigkeitsstätte durch seine dauerhafte Zuordnung selbst bestimmen. Dadurch eröffnen sich Gestaltungsmöglichkeiten gerade bei der Berechnung von geldwerten Vorteilen aus einer Dienstwagengestellung. |
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