· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht?
von StB Prof. Dr. jur. Annemarie Butz-Seidl, TH Aschaffenburg, Institut für Accounting, Auditing, Restructuring und Taxation (IAART)
| Der Beitrag beschäftigt sich mit der Problematik von dauerdefizitären Tätigkeiten und ihren Auswirkungen im Umsatzsteuerrecht. Denn während die Problematik der „Liebhaberei“ im Einkommensteuerrecht klar umrissen ist und die Rechtsprechung in diesem Bereich wenig Fragen offenlässt, liegen die Auswirkungen im Bereich der Umsatzsteuer nicht ganz so klar auf der Hand. |
Dauerdefizitäre Tätigkeiten im Umsatzsteuerrecht
Der Begriff der „Liebhaberei“ ist fest mit dem Einkommensteuerrecht verbunden und beschreibt steuerliche Aktivitäten, denen die Absicht fehlt, positive Einkünfte zu erzielen. Da Einkunfts- bzw. Gewinnerzielungsabsicht für sämtliche Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts verbindliche Voraussetzung ist (vgl. BFH 25.6.84, GrS 4/82, BStBl II 84, 751), liegt bei einer Tätigkeit, die in der Gesamtschau nur verlustreich ist, damit keine einkommensteuerbare Tätigkeit vor.
Im Umsatzsteuerrecht geht es hingegen um Unternehmer, die eine gewerbliche oder berufliche ‒ also wirtschaftliche ‒ Tätigkeit selbstständig ausüben. Gewerblich oder beruflich ist dabei jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt (§ 2 Abs. 1 S. 3 UStG). Nachhaltig ist eine Tätigkeit, die auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt sein muss (Abschn. 2.3 Abs. 5 S. 1 UStAE); eine bloß gelegentliche Tätigkeitsausübung ist davon abzugrenzen. Doch können dauerdefizitäre Tätigkeiten zum Verlust der Unternehmereigenschaft führen mit der Folge, dass ein Vorsteuerabzug nicht mehr möglich ist?
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