· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug bei lang andauernder Sanierung eines gemischt genutzten Gebäudes
von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.
| Für den Vorsteuerabzug einer Immobilie, die neu errichtet oder umfassend saniert wird, ist die Verwendungsabsicht maßgebend, wenn die tatsächliche Vermietung erst ab einem späteren Veranlagungszeitraum beginnt. Der abziehbare Teil der Vorsteuerbeträge für die Sanierung eines gemischt genutzten Gebäudes kann anhand des objektbezogenen Umsatzschlüssels ermittelt werden, wenn dieser präziser oder genauso präzise ist wie der objektbezogene Flächenschlüssel. Die Feststellungslast, dass der Flächenschlüssel präziser ist, obliegt dem Finanzamt (FG Münster 8.12.22, 5 K 1946/20 U). |
1. Zum Hintergrund
Wird ein Gebäude, das später gemischt genutzt werden soll, über einen längeren Zeitraum errichtet oder grundlegend saniert, können sich in der Praxis u. a. folgende Probleme ergeben:
- In welcher Höhe ist der Vorsteuerabzug zu gewähren, wenn zunächst geplant ist, das Gebäude ausschließlich oder ganz überwiegend umsatzsteuerpflichtig zu vermieten, nach Abschluss der Arbeiten jedoch einige Räumlichkeiten dann doch nur umsatzsteuerfrei vermietet werden können?
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