· Fachbeitrag · Umwandlungssteuerrecht
Steuerliche Behandlung der bei einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft anfallenden Kosten
von Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln
| Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile kann bekanntlich nach § 20 UmwStG auf Antrag steuerneutral gestaltet werden. Bei einer solchen Einbringung fallen regelmäßig nicht zu unterschätzende Kosten an. Zu deren steuerlicher Behandlung äußert sich das UmwStG nicht explizit, sodass insoweit die allgemeinen Grundsätze gelten. Werden diese nicht beachtet, ist Streit mit dem Betriebsprüfer vorprogrammiert. Wie man steuerliche Mehrergebnisse in diesem Bereich vermeidet, wird nachfolgend dargestellt. |
1. Begriff und Zuordnung der Einbringungskosten
Zu den Einbringungskosten zählen sämtliche Aufwendungen, die in einem Veranlassungszusammenhang mit der Einbringung stehen, wie z. B.
- Beratungshonorare zur Klärung zivil- bzw. steuerrechtlicher Fragen
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