· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils: Gesamtplan als Gefahr für die Buchwertfortführung?
von StB Prof. Dr. jur. Annemarie Butz-Seidl, Hochschule Aschaffenburg
| Der BFH hat jüngst in einem hochinteressanten Urteil die Voraussetzungen der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG präzisiert. Interessant ist, dass die höchstrichterliche Entscheidung auch eine Klarstellung zur Gesamtplanrechtsprechung beinhaltet ( BFH 9.12.14, IV R 29/14, Abruf-Nr. 174489 ). |
1. Sachverhalt
Ein mittelständisches Unternehmen, das in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt wird, betreibt einen Einzelhandel mit Spielwaren und Textilien. Die KG soll nun im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Kommanditisten sind Vater (V) zu 2/3 und Sohn (S) zu 1/3. Die Komplementär-GmbH ist nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Für Unternehmenszwecke werden Räumlichkeiten in den Gebäuden A-Straße 1, 2 und 3 genutzt. Die Grundstücke 1 und 3 gehören V. Die GmbH & Co. KG behandelte Grundstück 1 zu 83 % und Grundstück 3 zu 40 % als Sonder-BV des V. Im Grundstück 1 befindet sich im 3. OG auch die eigengenutzte Wohnung des V.
Die GmbH & Co. KG hat Mitte 2001 die Geschäftsräume im Grundstück 3 aufgegeben und die Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken weitervermietet. Am 2.10.07 verkaufte V Grundstück 3 an den bisherigen Mieter der Räumlichkeiten für 500.000 EUR. Bereits am 18.10.07 übertrug V seinen Kommanditanteil, seinen Anteil an der Komplementär-GmbH und das von ihm bewohnte Grundstück 1 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an S. Im Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung behielt sich V ein lebenslanges Wohnrecht vor und erhielt darüber hinaus monatlich 2.300 EUR; die Abänderbarkeit nach § 323 ZPO wurde vereinbart.
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