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  • · Fachbeitrag · Geschäftsführer-Versorgung

    Betriebsprüfungsfalle „Pensionszusage“: Fall 2 - Wiederanlage der Ablaufleistung der RDV

    von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding

    | Das zweite „Duell“ unserer Serie zur Betriebsprüfungsfalle „Pensionszusage“ beschreibt eine Auseinandersetzung mit dem hinzugezogenen Fachprüfer, wie sie in der Praxis häufig vorkommt. Bei dem Streit ging es darum, wie die Wiederanlage der Ablaufleistung der Rückdeckungsversicherung steuerlich zu beurteilen ist. Der Fachprüfer wollte einen steuerpflichtigen Zufluss beim versorgungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) von rund 221 TEUR annehmen. Dem Geschäftsführer drohte daher eine Steuernachzahlung von fast 80 TEUR (inklusive der fälligen Zinsen). |

    1. Der Sachverhalt

    Mit individualvertraglicher Vereinbarung vom Juni 1990 hatte die Mandantin - eine GmbH - ihrem damaligen GGf, Jahrgang 1947, eine unmittelbare Pensionszusage erteilt. Die Versorgungszusage umfasst Leistungen der Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung von monatlich 1.789,52 EUR (ursprünglich monatlich 3.500 DM). Als Regelaltersgrenze wurde das 65. Lebensjahr vereinbart. Im August 2012 vollendete der GGf das 65. Lebensjahr. Seine Geschäftsführertätigkeit beendete er mit Wirkung zum 31.8.12. Der versorgungsberechtigte GGf war zum Zeitpunkt der Zusageerteilung mit 20 % am Stammkapital der X-GmbH beteiligt. Im Jahre 2012 hielt er 25 % der Gesellschaftsanteile.

     

    Die GmbH hat bei der Y-Versicherung eine Rückdeckungsversicherung in Form einer kapitalbildenden Lebensversicherung abgeschlossen, um die Pensionsverpflichtung zu finanzieren. Als Ablauftermin war August 2012 vereinbart. Als die Y der GmbH mitteilte, dass als Ablaufleistung per 1.8.12 voraussichtlich rund 221 TEUR fällig werden würden, hat die GmbH die Y-Versicherung beauftragt, den Auszahlungsbetrag bei der Z-Bausparkasse (einem Schwesterunternehmen der Y) als Festgeld zu parken. Kurze Zeit später wurden die Mittel dann auf Anweisung der GmbH bei der Bausparkasse in einen sog. Auszahlplan zur langfristigen Anlage eingebracht.