· Fachbeitrag · Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
Kapital statt Rente - ein Weg gegen explodierende Pensionsrückstellungen
von Jürgen Pradl, Geschäftsführer der Pensions Consult Pradl GmbH, Kanzlei für Altersversorgung,
| Die Null-Zins-Politik der EZB hat leider enormen Einfluss auf die Höhe der handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen. GmbHs, die ihren Geschäftsführern eine unmittelbare Pensionszusage erteilt haben, bekamen die schmerzlichen Auswirkungen erstmals beim Jahresabschluss 2015 so richtig zu spüren. Der Rückgang des Rechnungszinses um 0,64 % führte per 31.12.15 zu exorbitanten Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Da sich die dramatische Zinsentwicklung auch nach der Neuregelung des § 253 HGB Anfang 2016 unaufhaltsam fortsetzen wird, besteht hier dringender Handlungsbedarf. |
1. Entwicklung des Rechnungszinses gem. § 253 HGB
Notierte der handelsrechtliche Rechnungszins zum 31.12.14 noch bei 4,53 %, so ist er bereits per 31.12.15 um 0,64 % auf 3,89 % gesunken. Leider wird sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren kontinuierlich fortsetzen.
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Stichtag | 7-Jahres-Durchschnittsbildung | 10-Jahres-Durchschnittsbildung |
31.12.2015 | 3,89 % | 4,31 % |
31.01.2016 | 3,83 % | 4,29 % |
28.02.2016 | 3,76 % | 4,27 % |
31.03.2016 | 3,70 % | 4,24 % |
30.04.2016 | 3,64 % | 4,22 % |
31.05.2016 | 3,58 % | 4,20 % |
30.06.2016 | 3,52 % | 4,17 % |
31.07.2016 | 3,47 % | 4,14 % |
31.08.2016 | 3,42 % | 4,11 % |
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