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  • · Fachbeitrag · Containervermietung

    Nutzungsüberlassung von Containern als „Umsatzsteuerfalle“ für unwissende Kapitalanleger

    von Dipl.-Finw. StB Robert Bäumker, Rheda-Wiedenbrück

    | In Zeiten niedriger Zinsen haben viele Mandanten die Containervermietung als Einnahmequelle für sich entdeckt. Die Emittenten locken hier mit Renditen von jährlich 5 %. Dass die Einkünfte zu versteuern sind, ist selbstverständlich. Doch den Investoren ist oft nicht klar, dass sie auch umsatzsteuerpflichtig sind. In den letzten Monaten gehen die Finanzbehörden vermehrt dazu über, gegen betroffene Steuerpflichtige ein Steuerstrafverfahren einzuleiten. Der Mandant „fällt aus allen Wolken“, sucht seinen Steuerberater auf und versteht nicht, warum gegen ihn ermittelt wird. Was ist passiert? |

    1. Das Modell „Container-Investitionsprogramm“

    Das Modell könnte sich in der Praxis wie folgt abspielen: Die XY-Transport-Container GmbH mit Sitz in München bietet als Vermögensanlage ein Direktinvestment in Seefrachtcontainer an. Der Steuerpflichtige X erwirbt von der GmbH im Rahmen eines Kauf- und Mietvertrags mehrere Neucontainer und wird damit deren Eigentümer. Die Container werden im Folgenden zu einem festen Preis für fünf Jahre an die GmbH zurückvermietet, die diese dann wiederum untervermietet. Mit Ablauf der Grundmietzeit hat X die Option auf eine Vertragsverlängerung oder einen Verkauf der Container.

     

    Die GmbH verpflichtet sich dazu, dem X acht Wochen vor Laufzeitende ein Angebot zum Rückkauf der Container zu unterbreiten. Der prognostizierte Rückkaufwert liegt erfahrungsgemäß bei ca. 65 % des ursprünglichen Kaufpreises. Laut Verkaufsprospekt sind unter Berücksichtigung des vertraglich zugesagten Mietzinses und des prognostizierten Rückkaufwertes Gesamtzahlungen von 117 % des Erwerbspreises vor Steuern zu erwarten. Doch welche steuerlichen Konsequenzen hätte A hier zu erwarten?