Fachbeitrag · Der praktische Fall
Die A-GmbH als „Spezialfondsanleger“: Diese steuerlichen Folgen sollte man kennen!
von RA Dr. Martin Schraufl, LL.M. (New York University), München
| Investmentfonds sind heute grundlegender Bestandteil der Anlagepolitik der meisten mittelständischen und größeren Unternehmen. Gegenwärtig werden allein in offenen Spezial-Investmentfonds rund 1,4 Billionen EUR für betriebliche Anleger verwaltet. Welche steuerlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, wenn man Investmentfonds im Betriebsvermögen hält, wird nachfolgend anhand eines Praxisfalls analysiert. Abschließend wird noch auf die wesentlichen Änderungen durch das Investmentsteuerreformgesetz zum 1.1.18 hingewiesen. |
1. Ausgangsfall
Die nach HGB bilanzierende A-GmbH ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die GmbH erwirbt sämtliche 100.000 Anteile an einem neu aufgelegten deutschen Aktien-Spezialfonds (Geschäftsjahresende: 30.9.) zum 1.10.14 für jeweils 1.000 EUR (Fonds-Aktiengewinn KStG-Anleger: 0 %). Zum 31.12.14 haben die Fondsanteile einen Wert von 1.040 EUR (Fonds-Aktiengewinn KStG-Anleger: 1 %).
Nach den Anlagebedingungen sollen die ordentlichen Erträge grundsätzlich ausgeschüttet werden; sie können im Einzelfall jedoch auch thesauriert werden. Im ersten Geschäftsjahr werden pro Anteil 100 EUR Dividenden vereinnahmt. Am 15.11.15 wird der Ausschüttungsbeschluss für das am 30.9.15 abgelaufene Geschäftsjahr gefasst. Danach sollen sämtliche Dividenden ausgeschüttet werden. Der Wert der Fondsanteile beträgt zum 31.12.15 1.120 EUR (Fonds-Aktiengewinn KStG-Anleger: 2 %). Die Ausschüttung wird am 30.1.16 vollzogen und der Wert der Fondsanteile reduziert sich auf 1.020 EUR. Am 15.3.16 gibt die GmbH sämtliche Anteile an dem Spezialfonds zurück. Der Anteilspreis beträgt zu diesem Zeitpunkt 1.060 EUR (Fonds-Aktiengewinn KStG-Anleger: 3 %). Die Anforderungen des § 1 Abs. 1b InvStG wurden während der gesamten Haltedauer erfüllt. Die GmbH möchte von ihrem Steuerberater wissen, welche steuerlichen Konsequenzen sie zu erwarten hat.
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