· Fachbeitrag · Gesellschafter-Geschäftsführer
Angemessenheit des Gehalts mit Hilfe von Gehaltsstrukturuntersuchungen beweisen
von RA StB FASteuerrecht Dipl.-Finw. Dr. Bernhard Janssen, Berlin
| Gehaltsstrukturuntersuchungen sind beim Streit mit der Finanzverwaltung um die steuerliche Angemessenheit der Gehälter von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) die wichtigste „Waffe“, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu verhindern. In diesem Beitrag wird erläutert, wie Gehaltsstrukturuntersuchungen in der Praxis und bei Gericht richtig verwendet werden und welche Besonderheiten bei Mehrfachgeschäftsführern und Geschäftsführergremien bei der Angemessenheitsprüfung zu beachten sind. |
1. Allgemeines
Gehaltsstrukturuntersuchungen werden zum Teil jährlich erstellt (vor allem von Kienbaum und BBE), zum Teil nur sporadisch. Sämtlichen Erhebungen ist aber gemeinsam, dass ihnen keine repräsentative Auswahl der in Deutschland tätigen Geschäftsführer zugrunde liegt. Zu beachten ist insbesondere, dass
- Gesellschaften mit überdurchschnittlich hohen Gewinnen an den Umfragen oft nicht teilnehmen (Niehues, BB 98, 1452) und
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