· Fachbeitrag · PENSIONSZUSAGEN AN GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER
Paralleler Bezug von Gehalt und Rente: FG öffnet die Tür für zeitgemäße Gestaltungen
von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding
| In der Praxis häufen sich die Fälle, in denen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) die in ihrer Pensionszusage vereinbarte Regelaltersgrenze erreicht haben, die finanzielle Lage es jedoch schlichtweg nicht hergibt, bereits jetzt auf das Aktivgehalt zu verzichten. Doch bei dem Wunsch, nach Vollendung der Altersgrenze sowohl das Geschäftsführergehalt, als auch die erdiente Altersrente zu beziehen, haben sie leider „die Rechnung ohne den Wirt gemacht“. Die Finanzverwaltung „torpediert“ solche Gestaltungen nach wie vor. Doch eine Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt (27.6.12, 3 K 359/06 ) lässt jetzt hoffen. |
1. Die Ausgangslage
Obwohl der BFH der Finanzverwaltung bereits im März 2008 in einer entscheidenden Teilfrage (Zusage einer Altersrente ohne Ausscheiden) eine klare Abfuhr erteilt hat, verweigert die Finanzverwaltung bis heute die Veröffentlichung dieser Entscheidung im BStBl. Nun hat sich das FG Sachsen-Anhalt in zwei wesentlichen Streitfragen eindeutig und klar zugunsten der klagenden GmbH geäußert und hat damit die Tür für GmbH-Geschäftsführer zu flexiblen und zeitgemäßen Ruhestandslösungen aufgestoßen:
- Keine vGA bei Zusage einer Altersrente ohne Ausscheiden
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