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  • · Fachbeitrag · Steuerberater in eigener Sache

    Ansprüche des Erben gegen den Steuerberater des Erblassers

    von RA FA Steuerrecht Dr. Christian Mäscher LL.M.,Rechtsanwälte Dr. Haverkamp, Dr. Mäscher & Partner mbB, Osnabrück

    | Im Erbfall wendet sich der Erbe nicht selten an den Steuerberater des Erblassers, um einen Überblick über die Vermögenssituation des Verstorbenen zu erhalten. Das Begehren des Erben kann jedoch mit der Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters, die über den Tod des Mandanten hinaus besteht, kollidieren. Das sich aus dieser Situation ergebende Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsinteresse des Erben und der postmortalen Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. |

    1. Ansprüche des Erben gegen den Steuerberater des Erblassers

    Das Vermögen des Erblassers geht gemäß § 1922 Abs. 1 BGB als Ganzes auf den Erben über. Dem Erben wachsen daher u. a. auch die Ansprüche gegen den Steuerberater des Erblassers auf Auskunft (§§ 675 Abs. 1, 666 BGB) und Herausgabe (§§ 675 Abs. 1, 667 BGB) zu, sofern der Erblasser nichts Gegenteiliges bestimmt hat (OLG Koblenz 17.1.91, 5 U 899/90, DStR 91, 789).

     

    1.1 Anspruch auf Auskunftserteilung

    Die Pflicht zur Erteilung von Auskünften ist grundsätzlich umfassend zu verstehen und beinhaltet in dem hier erörterten Zusammenhang insbesondere Auskünfte über die vermögensrechtlichen Verhältnisse des Erblassers (OLG Koblenz 17.1.91, 5 U 899/90). Daneben käme etwa die Auskunftserteilung über den Stand der Auftragsbearbeitung im Allgemeinen und nicht abgeschlossener Veranlagungs- und sonstiger Verfahren im Besonderen in Betracht.