· Fachbeitrag · Steuerberater in eigener Sache
Ansprüche des Erben gegen den Steuerberater des Erblassers
von RA FA Steuerrecht Dr. Christian Mäscher LL.M.,Rechtsanwälte Dr. Haverkamp, Dr. Mäscher & Partner mbB, Osnabrück
| Im Erbfall wendet sich der Erbe nicht selten an den Steuerberater des Erblassers, um einen Überblick über die Vermögenssituation des Verstorbenen zu erhalten. Das Begehren des Erben kann jedoch mit der Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters, die über den Tod des Mandanten hinaus besteht, kollidieren. Das sich aus dieser Situation ergebende Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsinteresse des Erben und der postmortalen Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. |
1. Ansprüche des Erben gegen den Steuerberater des Erblassers
Das Vermögen des Erblassers geht gemäß § 1922 Abs. 1 BGB als Ganzes auf den Erben über. Dem Erben wachsen daher u. a. auch die Ansprüche gegen den Steuerberater des Erblassers auf Auskunft (§§ 675 Abs. 1, 666 BGB) und Herausgabe (§§ 675 Abs. 1, 667 BGB) zu, sofern der Erblasser nichts Gegenteiliges bestimmt hat (OLG Koblenz 17.1.91, 5 U 899/90, DStR 91, 789).
1.1 Anspruch auf Auskunftserteilung
Die Pflicht zur Erteilung von Auskünften ist grundsätzlich umfassend zu verstehen und beinhaltet in dem hier erörterten Zusammenhang insbesondere Auskünfte über die vermögensrechtlichen Verhältnisse des Erblassers (OLG Koblenz 17.1.91, 5 U 899/90). Daneben käme etwa die Auskunftserteilung über den Stand der Auftragsbearbeitung im Allgemeinen und nicht abgeschlossener Veranlagungs- und sonstiger Verfahren im Besonderen in Betracht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig