· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Abschlüsse und Steuererklärungen 2018 ‒ Teil 1: Wichtige Neuerungen im betrieblichen Bereich
von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Die Erstellung von Steuererklärungen ist zwar Alltagsgeschäft. Allerdings machen die ständigen Rechtsänderungen es immer schwieriger, alle Gestaltungsspielräume im Blick zu haben. Damit Sie diese Aufgabe dennoch meistern, haben wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen für die betrieblichen Steuererklärungen 2018 kompakt zusammengestellt. Ein Leitfaden für die „Privaten Steuererklärungen 2018“ folgt in der kommenden Ausgabe. |
1. Erfahrungen mit der Umstellung auf BilRuG
Bereits seit dem Jahresabschluss 2016 waren die Regelungen des BilRuG zwingend umzusetzen. Neben der oftmals möglichen Umstufung in ein kleineres GmbH-Format aufgrund der gehobenen Schwellenwerte bei den Größenklassen lagen die praktischen Konsequenzen insbesondere in drei Bereichen:
- 1. Nach der neuen Umsatzdefinition i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB müssen auch Erlöse aus Nebengeschäften als Umsatzerlöse und nicht mehr als „sonstige betriebliche oder außergewöhnliche Erträge“ gebucht werden.
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