· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neue Rechtsprechungsentwicklungen bei der „Geschäftsveräußerung im Ganzen“
von Georg Nieskoven, Troisdorf
| Der Rechtsfigur der „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ (GiG) kommt erhebliche Praxisrelevanz zu, denn eine steuerliche Fehlbeurteilung kann bei späteren Aufgriffen der Finanzverwaltung schnell existenzbedrohende Ausmaße für die Beteiligten annehmen. Mit drei Entscheidungen hat der BFH in diesem sensiblen Bereich jetzt für mehr Rechtssicherheit gesorgt. |
1. Ausgangssituation
Mit der Bejahung oder Verneinung einer GiG gehen häufig gewichtige Besteuerungsdifferenzen einher. Lediglich für reine Grundstücksübertragungen hat die zum 1.4.04 eingeführte Steuerschuldnerschaftsübertragung (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 UStG) die Problematik deutlich entschärft, denn bei diesen Sachverhalten fällt auch bei nachträglich verneinter GiG eine eventuelle Umsatzsteuerabführung mit dem Vorsteuerabzug in der Hand des Erwerbers zusammen. Somit ist die Nachzahlungsproblematik hier meist „vom Tisch“, es entsteht allenfalls eine veränderte Vorsteuerkorrekturberechnung i.S. von § 15a UStG.
Bei der Übertragung eines Betriebs kommt der zutreffenden Beurteilung des Übertragungsvorgangs - als GiG oder nicht - dagegen erhebliche Brisanz zu:
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