· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neuer „Zündstoff“ bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsignationslagern
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Eine wichtige Folge der Globalisierung ist u. a. die wachsende Bedeutung von Lagergeschäften international tätiger Unternehmen im Ausland. Obwohl hier beträchtliche Umsatzvolumina generiert werden, scheint deren umsatzsteuerliche Behandlung derzeit EU-weit alles andere als geklärt - mit den entsprechenden Risiken für die beteiligten Unternehmen. Aktuell stellt die OFD Frankfurt die geltenden „Spielregeln“ aus Sicht der Finanzverwaltung neu vor (OFD Frankfurt 15.12.15, S 7100aA - 4 - St 110, Ziffer 5.1.1). Doch in Rechtsprechung und Literatur regt sich schon heftiger Widerstand. |
1. Ständig neue Erkenntnisse zum Regelungsstand der anderen Mitgliedstaaten
Die MwStSystRL behandelt grenzüberschreitende Lagergeschäfte nach den allgemeinen Bestimmungen; besondere Vorschriften sucht der Betroffene vergeblich. Dennoch haben einige Mitgliedstaaten im Alleingang durch nationale Gesetze und Verwaltungsanweisungen Sonderregelungen eingeführt. Die gewünschte Vereinfachung wird damit jedoch nur vordergründig erreicht; schnell zeigt sich, dass das unabgestimmte und zugleich richtlinienwidrige Vorgehen Unternehmen und Finanzverwaltungen vor große Probleme stellt.
Beachten Sie | Häufig sind die Vorschriften in den anderen EU-Mitgliedstaaten auch ein Stück weit disponibel; mit den Finanzverwaltungen vor Ort können Sondervereinbarungen getroffen werden. Eines der Länder, in dem häufig Sondervereinbarungen zugelassen werden, ist z. B. Österreich (siehe auch 4.5). Bei Bedarf sollten Unternehmer und Steuerberater immer aktuelle Informationen einholen - etwa von den Auslandshandelskammern.
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