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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben

    Dauerstreitpunkt „häusliches Arbeitszimmer“: Diese Fragen muss der BFH noch klären

    von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Man sollte meinen, zur steuerlichen Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers sei alles ausgefochten. Weit gefehlt. Allein in den letzten Wochen sind mehrere hochinteressante Urteile veröffentlicht worden. Dabei ging es u.a. um einen Poolarbeitsplatz, den sich mehrere Betriebsprüfer teilen mussten und um die Frage, ob ein zu Hause eingerichteter Telearbeitsplatz ein häusliches Arbeitszimmer darstellt. Und der BFH wird demnächst noch weitere Streitpunkte klären müssen. |

    1. Allgemeine Grundsätze

    Im Einzelnen kommt ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch

     

    • in unbeschränkter Höhe in Betracht, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen darstellt bzw.