02.01.2023 · Nachricht · Abgabenordnung
Erlass von Nachzahlungszinsen im Zuge von Corona-Maßnahmen
| Laut einer sehr erfreulichen Entscheidung des FG Münster vom 26.10.22 (13 K 1920/21, Rev. BFH: XI R 28/22) sind Nachzahlungszinsen zu erlassen, soweit sie auf Steuernachzahlungen entfallen, für die nach einem BMF-Schreiben vom 19.3.20 (IV A 3 - S 0336/19/10007 :002, BStBl I 20, 262 – die Auswirkungen des Coronavirus betreffend) ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hat. |
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